der pervormance international GmbH . Mühlsteige 13 . 89075 Ulm
1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt.
2. Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung, die entweder schriftlich, per E-Mail oder durch Lieferung erfolgt. Die automatisch nach Bestelleingang versendete E-Mail über den Eingang der Bestellung ist nicht als Auftragsbestätigung im vorgenannten Sinne zu verstehen.
Alle vom Angebot abweichenden Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
3. Recht des Bestellers auf Rücktritt und sonstige Haftung des Lieferers
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers.
Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes 5 dieser AGB vor und gewährt der Besteller dem in Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein, oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
4. Preise, Preisänderungen
Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Für jede Bestellung innerhalb Deutschlands berechnen wir einen Versandkostenanteil von 7,95 Euro.
5. Lieferzeit
Die Lieferzeit wird mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Für die Lieferzeit kann keine Gewähr übernommen werden. Teillieferungen sind möglich. Falls sich die Lieferung verzögert, werden wir den Kunden darüber informieren. Bei Vorauskasse wird die Ware erst nach Zahlungseingang versandt.
Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Einwirkungsmöglichkeiten des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Lieferer dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
Hat der Lieferer Schadensersatz zu leisten, so beschränkt sich der dem Besteller zustehende Schadenersatzanspruch- sofern der Vertrag eine gewerbliche Tätigkeit des Bestellers betrifft - auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, und zwar ½ % für jede volle Woche der Verspätung, im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung oder Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
Erfolgt der Versand auf Wunsch des Bestellers später als vereinbart, so werden - beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft - die durch Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch ½ % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist nach Mitteilung an den Besteller anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
6. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
7. Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach Wahl des Kunden unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche Ersatz oder bessern nach. Wir behalten uns vor, entweder die Instandsetzungsarbeiten selbst durchzuführen oder die verkaufte Ware dem Hersteller oder Importeur zur Reparatur zu übergeben. Eine Haftung unsererseits hinsichtlich etwa mangelhaft durchgeführter Reparaturarbeiten des Herstellers oder Importeurs ist ausgeschlossen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate bei privaten Endkunden und 12 Monate bei gewerblichen Kunden. Sie beginnt mit dem Datum der Lieferung. Eine etwa verlängerte Herstellergarantie bleibt hiervon unberührt.
Offensichtliche Mängel müssen uns spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Beim Versand ist die Ware durch den Kunden unverzüglich zu überprüfen und im Falle der Beanstandungen sowohl die Ware als auch die Verpackung zur Besichtigung durch den Spediteur bereit zu halten. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden zur Besichtigung durch uns bereit zu halten oder im Falle des Versandes in Originalverpackung an uns zurückzuschicken.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises, Rückgängigmachung des Vertrages oder Schadenersatz verlangen.
8. Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, die nicht mit dem Gewährleistungsrecht von Verbrauchern in Zusammenhang stehen sowie Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig entstehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Zurücknahme oder die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns ist gemäß § 503 Abs. 2 BGB stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.
9. Reparaturen und Montagen
Für Reparaturen und Montagen bei technischen Produkten gelten unsere Reparaturbedingungen u. Montagebedingungen als vereinbart.
10. Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, eine Skontierung ist ausgeschlossen.
Die Lieferungen erfolgen nur gegen Vorauskasse oder per Kreditkartenabrechnung.
Bei elektronischen Zahlungsverfahren (Kreditkarte, Lastschrift) erfolgt die Belastung direkt nach Bestellung der Ware.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsbedingungen, insbesondere aus den Lieferungen, ist Ulm - auch wenn Verkäufe oder Lieferungen von einer Niederlassung vorgenommen worden sind. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Der Lieferer kann auch bei dem für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Datenschutz
Wir verwenden Kundendaten ausschließlich zur Abwicklung von Bestellungen oder zur Erbringung unserer anderen Leistungen und Services. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Der Kunde stimmt dieser Datenerfassung und deren Verarbeitung und Nutzung durch uns mit Abgabe der Bestellung ausdrücklich zu. Wir garantieren, dass weitergehende Daten nur anonymisiert oder aber mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gespeichert werden. Die Übertragung persönlicher Daten erfolgt stets SSL-verschlüsselt. Jeder Kunde hat das Recht auf die Mitteilung über den Umfang, Inhalt und Zweck der über ihn gespeicherten Daten. Er darf jederzeit Berichtigung, Sperrung oder ggf. Löschung seiner Daten verlangen.
13. Unwirksamkeit
Sollten Einzelbestimmungen unserer Geschäftsbedingungen nichtig oder sonst unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
Reparaturbedingungen
der pervormance international GmbH . Mühlsteige 13 . 89075 Ulm
(I) Vertragsabschluss, Allgemeines
Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und dem Umfang der Reparatur maßgebend. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
Ist der Reparaturgegenstand nicht vom Auftragnehmer geliefert, so hat der Kunde auf bestehende gewerbliche Schutzrechte hinsichtlich des Gegenstandes hinzuweisen; sofern der Auftragnehmer kein Verschulden trifft, stellt der Kunde den Auftragnehmer von evtl. Ansprüchen Dritter aus gewerblichen Schutzrechten frei.
(II) Nicht durchführbare Reparatur
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil a) der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist b) Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, c) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat, d) der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
Der Reparaturgegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sich der Kunde beruft.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
(III) Kostenvoranschlag
Dem Kunden wird bei Vertragsabschluss der voraussichtliche Reparaturpreis angegeben. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält der Auftragnehmer während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.
Wird vor der Ausführung der Reparatur ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Kunden ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird.
(IV) Preis und Zahlung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Die Zahlung ist bei Abnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Skonto zu leisten.
Die etwaige Berichtigung der Rechnung seitens des Auftragnehmers und eine Beanstandung seitens des Kunden müssen schriftlich, spätestens vier Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Auftragnehmer bestrittener Gegenansprüche des Kunden ist nicht statthaft.
(V) Mitwirkung und technische Hilfeleistung des Kunden bei Reparatur außerhalb des Werkes des Auftragnehmers
Der Kunde hat das Reparaturpersonal bei der Durchführung der Reparatur auf seine Kosten zu unterstützen und ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet. Die technische Hilfeleistung des Kunden muss gewährleisten, dass die Reparatur unverzüglich nach Ankunft des Reparaturpersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen des Auftragnehmers erforderlich sind, stellt dieser sie dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Reparaturplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Reparaturleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Reparaturpersonal relevant sind.
Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so ist der Auftragnehmer nach Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen.
(VI) Transport und Versicherung bei Reparatur im Werk des Auftragnehmers
Wenn nicht anderes schriftlich vereinbart ist, wird ein auf Verlangen des Kunden durchgeführter An- und Abtransport des Reparaturgegenstandes - einschl. einer etwaigen Verpackung und Verladung - auf seine Rechnung durchgeführt, andernfalls wird der Reparaturgegenstand vom Kunden auf seine Kosten beim Auftragnehmer angeliefert und nach Durchführung der Reparatur beim Auftragnehmer durch den Kunden wieder abgeholt.
Der Kunde trägt die Transportgefahr.
Der Rücktransport wird durch den Auftragnehmer auf Kosten des Kunden gegen versicherbare Transportgefahren versichert.
Während der Reparaturzeit im Werk des Auftragnehmers besteht kein Versicherungsschutz. Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsschutzes für den Reparaturgegenstand z.B. hinsichtlich Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Maschinenbruchversicherung zu sorgen.
Bei Verzug des Kunden mit der Übernahme kann der Auftragnehmer für Lagerung in seinem Werk Lagergeld berechnen. Der Reparaturgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahr der Lagerung gehen zu Lasten des Kunden.
(VII) Reparaturfrist
Die Angaben über die Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.
Die Vereinbarung einer verbindlichen Reparaturfrist, die schriftlich als verbindlich bezeichnet sein muss, kann der Kunde erst dann verlangen, wenn der Umfang der Arbeiten genau feststeht.
Die verbindliche Reparaturfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Reparaturgegenstand zur Übernahme durch den Kunden bereit ist.
Bei später erteilten Zusatz- und Erweiterungsaufträgen oder bei notwendigen zusätzlichen Reparaturarbeiten verlängert sich die vereinbarte Reparaturfrist entsprechend.
Verzögert sich die Reparatur durch den Eintritt von Umständen, die vom Auftragnehmer nicht verschuldet sind, so tritt eine angemessene Verlängerung der Reparaturfrist ein, dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem der Auftragnehmer in Verzug geraten ist.
Erwächst dem Kunden nachweisbar infolge Verzuges des Auftragnehmers ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt eine Verzugsentschädigung zu verlangen; diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 % im ganzen aber höchsten 5 % vom Reparaturpreis für denjenigen Teil des vom Auftragnehmer zu reparierenden Gegenstandes, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann. Gewährt der Kunde dem in Verzug befindlichen Auftragnehmer - unter Berücksichtigung des gesetzlichen Ausnahmefälle - eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche bestehen - unbeschadet XI.3. - nicht.
(VIII) Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme der Reparaturarbeit verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Erweist sich die Reparatur als nicht vertragsgemäß, so ist der Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einen Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Reparatur als erfolgt.
Mit der Abnahme entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
(IX) Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Forderungen vor.
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Reparaturvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparaturgegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit dies unbestritten oder rechtskräftig sind.
(X) Mängelansprüche
Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur, die innerhalb von 12 Monaten (bei Mehrschichtbetrieb innerhalb von 6 Monaten) nach Abnahme auftreten, unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet Nr. 5 und XI in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer anzuzeigen.
Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist.
Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig hoher Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat verstreichen lassen, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalls billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Monteure und Hilfskräfte.
Lässt der Auftragnehmer - unter Berücksichtung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihm gestellte angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht.
Das Minderungsrecht des Kunden besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für den Kunden nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Bei Ablehnung eines Gewährleistungsantrages bewahrt der Auftragnehmer ausgetauschte Teile zwei Wochen nach Ablehnungsmitteilung zur Verfügung des Kunden auf. Nach dieser Frist gehen die Teile in das Eigentum des Auftragnehmers über.
(XI) Haftung des Auftragnehmers, Haftungsausschluss
Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden des Auftragnehmers beschädigt, so hat der Auftragnehmer dieses nach seiner Wahl auf seine Kosten zu reparieren oder neu zu liefern. Die Ersatzpflicht beschränkt sich der Höhe nach auf den vertraglichen Reparaturpreis. Im Übrigen gilt XI. 3. entsprechend.
Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der Reparaturgegenstand von Kunden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Reparaturgegenstandes nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Abschnitte X und XI. 1. und 3. entsprechend.
Der Kunde kann über die ihm in diesen Bestimmungen zugestandenen Ansprüche hinaus keine Ersatzansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz, auch nicht aus außervertraglicher Handlung, oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteil, die mit der Reparatur zusammenhängen, gegen den Auftragnehmer geltend machen, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Der Auftragnehmer haftet jedoch a. bei Vorsatz b. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, d. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen bzw. deren Abwesenheit er garantiert hat, e. soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
(XII) Ersatzleistung des Kunden
Werden bei Reparaturarbeiten außerhalb des Werkes des Auftragnehmers ohne Verschulden des Auftragnehmers die von ihm gestellten Vorrichtungen oder Werkzeuge auf dem Reparaturplatz beschädigt oder geraten sie ohne sein Verschulden in Verlust, so ist der Kunde zum Ersatz dieser Schäden verpflichtet. Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, beleiben außer Betracht.
(XIV) Datenspeicherung
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz machen wir sie darauf aufmerksam, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Kundendaten von uns für eigene Zwecke verarbeitet und gespeichert werden.
(XV) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen ist Ulm, auch wenn Reparaturen oder Lieferungen von einer Niederlassung vorgenommen worden sind. Dieser Gerichtstand gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Der Auftragnehmer kann auch bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wichtige Hinweise und Bedingungen
Widerrufsrecht
(gültig nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB)
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Verbraucher können Ihre Vertragserklärungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache an die pervormance international GmbH, Mühlsteige 13, 89075 Ulm widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die pervormance international GmbH, Mühlsteige 13, 89075 Ulm, E-Mail info@pervormance.de, Fax 0731/1407114
1. Vom Widerrufs- und Rückgaberecht ausgenommen sind:
Versteigerungen (§ 312d, Abs. 5 BGB)
Verkäufe ohne Fernabsatz, also bei denen die Waren vor Ort gekauft werden (kein Versand)
Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, oder eindeutig auf die Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungsvorteile zu erstatten. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.)
2. Für alles weitere gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der pervormance international GmbH